Hier findet ihr alles, was wir gerade planen und wo ihr noch mitmachen könnt. Bitte meldet euch hierzu im Büro an.

Übrigens: alle Informationen findet ihr aktuell auf unserer Homepage:

https://www.freundeskreis-fluechtlinge.com/

 

 

Und informiert bitte auch die Menschen, die ihr betreut.

 

 

 

Gesprächsgruppen "Deutsch" starten im Ruki. HelferInnen gesucht!

Im Ruki sind verschiedene einstündige Gesprächsgruppen gestartet. Zur Zeit sind es zwei: für Frauen, Männer und eine gemischte Gruppe. Hier wird das Sprechen in in lockerer Runde trainiert. Die Themen sucht ihr selbst aus. Und Spaß haben wir auch. Ihr solltet bereits das Niveau A2 haben.

Auch hier für werden noch HelferInnen gesucht, aber auch TeilnehmerInnen können sich melden. Sprecht uns im Büro an.

Hilfsdienste suchen Freiwillige

Das furchtbare Unwetter und die Überflutungen im Süden Deutschlands aktuell zeigen es: Unsere Hilfsdienste leisten Übermenschliches und brauchen ständig neue Helfer und Helferinnen. Hier seid auch ihr - unsere neuen MitbürgerInnen gefragt.  Nicht nur, dass ihr etwas Gutes tut, ihr integriert euch, findet neue Freunde und verbessert euer Deutsch. Wer Schwierigkeiten hat, selbst das Richtige zu finden, kann sich gerne im Büro melden.

Achtung! Geänderte Öffnungszeiten im Büro


Vom 22.07. - 30.08. entfällt die Sprechstunde am Donnerstag. Es ist also nur dienstags von 15-19 Uhr geöffnet.

Ausbildungsberufe

In Deutschland gibt es sehr viele Ausbildungsberufe; viel mehr vielleicht als in eurer Heimat. Hier könnt ihr anschauen, was zur Auswahl steht. Und könnt immer ein kleines Video dazu sehen. Es hat wenig Zweck, etwas zu lernen, was einem keinen Spaß bringt. Und natürlich kann man nur lernen, wofür auch der eigene Schulabschluss reicht. Aber: mit einem Berufsabschluss erwerbt ihr weitere Qualifikationen. Dann kann es mit dem Lernen weitergehen. Nicht das allgemeine Ansehen des Berufes sollte wichtig sein, sondern der eigene Spaß, die Begabung und die sogenannte Work-Life-Balance. Da schneidet z.B. Arzt ganz schlecht ab. Vorsichtig müsst ihr auch beim Selbstständigmachen sein. Wer sein eigener Chef ist, muss selbst für eine Rente sparen und die Krankenversicherung selbst bezahlen. Wenn ihr dann noch Räume mieten müsst und Angestellte bezahlen, müsst  ihr sehr viel verdienen, um das Gleiche zu haben, wie ein Angestellter bei der Stadt. Sehr gut berät die Agentur für Arbeit und wir unterstützen euch auch durch Ratschläge.

Ortsabwesenheit

Eigentlich keine Neuigkeit, aber wichtig noch  mal zu erwähnen. Wenn ihr Bürgergeld bekommt, könnt ihr nicht einfach in den Urlaub fahren. Ihr habt 3 Wochen Urlaub im Jahr und den müsst ihr anmelden. Sonst gibt es keine Leistungen mehr. Übrigens: auch ein Grund zu arbeiten, dann da bekommt man 6 Wochen bezahlten Urlaub. Den Antrag und Infos findet ihr hier. Urlaub in dem Fluchtland ist für die meisten besonders schädlich. Wer dort Urlaub verbringen kann, hat keinen Grund für eine Flucht. Das Asylverfahren würde von Neuem beginnen.

Das neue Programm der Regierung. Sucht Arbeit. Wir unterstützen euch.

 

 

Job-Turbo

Die Bundesregierung drängt jetzt auf schnelle Arbeitsaufnahme. Dabei unterstützt sie jedoch auch. Alles zum neuen "Job-Turbo" findet ihr hier und hier.

Neue Öffnungszeiten im Cafe´mit Herz

Das Café hat auf Grund der Busfahrpläne neue Öffnungszeiten.

Neuigkeiten aus der Politik

Kurz vor dem Jahreswechsel und zum 1. Januar 2024 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die hier vom FR Niedersachsen noch mal aufgelistet worden sind:

1.) "Spurwechsel" aus Asylverfahren in Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken:
Am 23.12.2023 trat bereits (eine ursprünglich für den 01.03.2024 vorgesehene) Gesetzesänderung in Kraft, die einen sog. "Spurwechsel" aus dem Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken erlaubt (siehe Bundesgesetzblatt Artikel 2).
Asylantragsteller:innen, die vor dem 29.03.2023 eingereist sind, können bei Rücknahme des Asylantrages eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a (Fachkräfte mit Berufsausbildung), § 18b (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung) oder § 19c Abs. 2 (ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse) des Aufenthaltsgesetzes erhalten, so weit sie die Voraussetzungen für einen dieser Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erfüllen.

Eine Arbeitshilfe der GGUA zum sog. "Spurwechsel" ist auf der Webseite www.einwanderer.net zu finden.

2.) Neue Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem 01.01.2024:
Zum 1. Januar 2024 sind die Regelsätze für Leistungen nach SGB II und SGB 12 angehoben worden.  Gleichzeitig steigen auch die Regelsätze für Bezieher:innen von Leistungen nach dem AsylbLG. Wer sich über 18 Monate in Deutschland aufhält sollte i.d.R. sog. Analog-Leistungen in Höhe der Regelsätze nach dem SGB 12 erhalten. Auch die niedrigeren Leistungen für diejenigen, die noch keine 18 Monate in Deutschland sind und Leistungen nach § 3 bzw. 3a des AssylbLG erhalten, steigen die Regelsätze.

Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben, erhalten für den notwendigen persönlichen Bedarf (wir oft als "Taschengeld" bezeichnet) nun 204,-/Monat. Alleinstehende Erwachsene in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten laut geändertem § 3a AsylbLG ab sofort als notwendigen persönlichen Bedarf 184,-/Monat, werden also weiterhin wie Ehepaare behandelt und bekommen damit weiterhin die geringeren Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung als verfassungswidrig beurteilt. Wer als alleinstehende:r Erwachsene:r tatsächlich diese geringeren Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2 erhält, sollte daher Widerspruch gegen die zu geringen Leistungen einlegen (siehe Hinweise auf unserer Webseite hier)!

Eine Übersicht über die Regelbedarfsstufen sowie weitere Erläuterung zu den Änderungen im AsylbLG sind u.a. auf der Webseite vom Informationsverbund Asyl & Migration zu finden.

3.) Beschäftigungsduldung entfristet
Die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, die ursprünglich am 31.12.2023 auslaufen sollte, ist am 23.12.2023 entfristet worden (siehe Bundesgesetzblatt, Artikel 4). Damit können "ausreisepflichtige Ausländer", die bis zum 01.08.2018 ins Bundesgebiet eingereist sind, weiterhin eine Beschäftigungsduldung beantragen (sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen). Weitere Änderungen im § 60d AufenthG sind in Planung.


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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V